Ruckzuck auf den Punkt gebracht.
Der Hersteller einer Maschine zum Verlegen von Kabeln wollte diese nach Ablauf der Einsatzzeit im europäischen Wirtschaftsraum an einen Interessenten verkaufen, der sie auch in Deutschland einsetzen wollte. Für die Maschine (Baujahr 1987) fehlte die Dokumentation jedoch fast völlig. Eine dem heutigen Stand entsprechende Dokumentation war aber Bestandteil des Kaufvertrags.
Wir hatten für diesen Hersteller vor längerem schon Technische Dokumentationen für andere Produkte angefertigt. Darum bat er uns, ihn bei diesem Projekt zu unterstützen.
Alle in §5 der Maschinenrichtlinie geforderten Maßnahmen wurden von uns durchgeführt:
- Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Verfügbarhalten der technischen Unterlagen/Technischen Dokumentation
- Bereitstellung der erforderliche Informationen, wie z.B. die Betriebsanleitung
- Durchführung der entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren (Risikobeurteilung)
- Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und Sicherstellung, dass diese der Maschine beiliegt
- Anbringung der CE-Kennzeichnung /CE-Zeichen
Wir sahen uns die Maschine vor Ort genau an, erfassten alle wichtigen Daten und leiteten die ersten Maßnahmen ein. Bis zur Auslieferung beim Kunden lagen eine fertige Betriebsanleitung und eine konforme Risikobeurteilung vor. Unser schnelles und flexibles Reagieren hat unseren Auftraggeber überzeugt. Wir konnten bereits den Auftrag für eine weitere Betriebsanleitung inkl. Risikobeurteilung und CE-Erklärung verbuchen.


