Arno Becke

Arno Becke

Technische Dokumentation
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Unser Team

Wir haben die richtigen Antworten.

Ich habe bereits eine CE-Kennzeichnung. Brauche ich trotzdem noch eine Risikobeurteilung?

Ja, denn in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Durchführung einer Risikobeurteilung gefordert und somit eine grundsätzliche Voraussetzung für das Anbringen eines CE-Kennzeichens.

Relevant wird es unter dem rechtlichen Aspekt: Das Fehlen einer Risikobeurteilung geht gegen geltendes Recht. Richtig knackig wird es, wenn es zu einem Unfall kommt. In diesem Fall können die Behörden unverzüglich die Herausgabe der Risikobeurteilung fordern.

Fehlt die Risikobeurteilung, führt das zur Beweislastumkehr. Der Inverkehrbringer muss nun explizit nachweisen, dass er die Maschine sicher gebaut hat und der Unfall sich nicht wegen unzureichend getroffenen Maßnahmen ereignet hat. Wenn er diesen Beweis nicht erbringen kann, drohen strafrechtliche Folgen.

Wie definiert sich „Maschine“ und welche Produkte unterliegen außerdem der Verpflichtung einer Risikobeurteilung?

Zur Antwort ein Auszug aus der Europäischen Maschinenrichtlinie. Wenn Sie bis zum Ende durchhalten, können Sie sie gerne lesen. Andernfalls können Sie uns ruhig vertrauen, denn es ist ja unser Job, solche Sätze zu verstehen:

  • Eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind.
  • Eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden.
  • Eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist.
  • Eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.
  • Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist.
  • Abgesehen von Maschinen sind Risikobeurteilungen erforderlich für auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte – für abnehmbare Gelenkwellen genauso wie für unvollständige Maschinen.


Wie bereitet 2W eine Risikobeurteilung vor?

Je nach Projekt stellen wir ein Team von passenden Spezialisten zusammen und erarbeiten die Grundlagen. Dazu zählen unter anderem Hintergrundinformationen zur Maschine wie Konstruktionszeichnungen oder erforderliche Energiequellen. Weiterhin Details zu anwendbaren Vorschriften, relevanten Normen und technischen Spezifikationen. Und dann noch Informationen zu Erfahrungen im Einsatz – wie Unfall- oder Fehlfunktionsberichte der tatsächlichen oder vergleichbarer Maschinen.

2W setzt auf Teamarbeit. Und so beziehen wir Ihre Konstrukteure, Sicherheitsbeauftragten, System-, Regel- und Elektrotechniker immer so weit wie möglich in unsere Arbeit mit ein. Damit verschaffen wir Ihnen gleich zwei Vorteile: höhere Effizienz und geringere Kosten.

Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikobeurteilung? Was ist jetzt eigentlich was?

In der DIN EN ISO 12100 ist der Begriff „Risikobeurteilung“ definiert. Demnach ist darunter die Gesamtheit des Verfahrens zu verstehen, das sich in Risikoanalyse, Risikoeinschätzung und Risikobewertung gliedert:

In der Risikoanalyse werden Gefährdungen identifiziert und Grenzen der Maschine festgelegt.

In der Risikoeinschätzung wird der wahrscheinliche Schadensumfang und die Wahrscheinlichkeit seines Eintritts bestimmt.

In der Risikobewertung wird auf Basis der Risikoanalyse beurteilt, ob die Ziele zur Risikominderung erreicht sind.

In der DIN EN ISO 14121-1 sind die formalen Kriterien für eine Risikobeurteilung aufgeführt. Zur systematischen Analyse von Maschinen sind hier Tabellen zu Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen hinterlegt. Von allgemeinen bis zu möglichen Gefährdungen ganz bestimmter Maschinen teilen sich diese Listen in drei Typen:

Typ-A-Normen (Sicherheitsgrundnormen): Sie enthalten Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine Aspekte, die für alle Maschinen, Geräte und Anlagen gelten.

Typ-B-Normen (Sicherheitsgruppennormen): Sie behandeln einen Sicherheitsaspekt oder eine Art von sicherheitsbedingten Einrichtungen, die für eine ganze Reihe von Maschinen, Geräten und Anlagen gelten.

Typ-C-Normen (Maschinensicherheitsnormen): Sie enthalten detaillierte Sicherheitsanforderungen für eine bestimmte Maschine oder Gruppe von Maschinen. Fällt eine Maschine unter die C-Norm, so hat diese Vorrang vor Typ A oder B.

 

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Norm?

Richtlinien sind Vorschriften, die festlegen, welchen Sicherheitsstandard Produkte aufweisen müssen und unter welchen Rahmenbedingungen die Produkte Sicherheit zu gewährleisten haben.

Normen hingegen sind die Ergebnisse von Erfahrungen und aktuellen Erkenntnissen. Sie beschreiben sozusagen, was in der Praxis erfolgreich erprobt ist. Wenn die Konstruktion einer Maschine den Normen entspricht, dann ist zwangsläufig auch ihre Konformität mit den Richtlinien gewährleistet.